Preise und Kostenübernahme

Hier finden Sie die Preise für meine Begleitung während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Einige Leistungen bezahlen Sie selbst. Für drei Hausbesuche im Wochenbett können die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sie interessieren sich für die Kostenübernahme im Wochenbett?
Zu den Voraussetzungen für die Kassenleistung 

Preise für Selbstzahlerleistungen

  • Beratung und Betreuung in der Schwangerschaft

    Montag bis Freitag, 9–18 Uhr.

    800 CZK pro Stunde

  • Rufbereitschaft zur Geburt

    Für einen Zeitraum von fünf Wochen.

    5.000 CZK

  • Geburtsbegleitung

    14.000 CZK

  • Hausbesuch nach der Geburt: Untersuchung der Mutter ohne ärztliche Verordnung

    450 CZK

  • Hausbesuch nach der Geburt: Untersuchung des Babys

    400 CZK

  • Blutabnahme aus der Ferse für das Neugeborenen-Screening

    Davon 800 CZK für die Blutabnahme und 300 CZK für das Material.

    1.100 CZK

  • Stillberatung

    Montag bis Freitag, 9–18 Uhr.

    800 CZK pro Stunde

  • Fahrtkosten

    Sofern diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

    10 CZK pro Kilometer

Sie möchten eine Betreuung vereinbaren oder haben Fragen zu den Kosten? Schreiben Sie mir gern, welche Unterstützung Sie suchen und wo Sie wohnen.

Kontakt aufnehmen

Wochenbettbetreuung: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

In den ersten sechs Wochen nach der Geburt können Sie drei Hausbesuche einer Hebamme auf Kosten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen. Die Termine vereinbaren wir nach Ihrem Bedarf innerhalb dieses Zeitraums.

Damit ich die Betreuung mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ich habe einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse.
  • Ihr Wohnort liegt in dem Gebiet, in dem ich für diese Krankenkasse Betreuung anbiete.
  • Sie haben eine ärztliche Verordnung für die Hausbesuche, die žádanka.

Krankenkassen und Betreuungsgebiete ansehen

Wie erhalten Sie die žádanka?

Nach einer Geburt in der Klinik erhalten Sie die Verordnung seit Januar 2026 automatisch bei der Entlassung zusammen mit Ihrem Entlassungsbericht.

Nach einer Hausgeburt wenden Sie sich an Ihre behandelnde Gynäkologin oder Ihren behandelnden Gynäkologen.

Halten Sie die ausgestellte Verordnung für meinen Hausbesuch bereit. Falls Sie keine erhalten haben oder unsicher sind, sprechen Sie mich gern darauf an.

Welche Leistungen bezahlen Sie selbst?

Die Kostenübernahme betrifft meine Betreuung der Mutter im Wochenbett. Die Untersuchung Ihres Babys und die Blutabnahme für das Neugeborenen-Screening berechne ich nach der obenstehenden Preisliste separat.

Wenn Sie weitere Besuche wünschen oder die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sind, können wir eine Betreuung als Selbstzahlerleistung vereinbaren. Die anfallenden Kosten besprechen wir vorab.

So vereinbaren wir Ihre Wochenbettbetreuung

Melden Sie sich möglichst schon während der Schwangerschaft bei mir. Nennen Sie mir Ihren voraussichtlichen Geburtstermin, Ihren Wohnort, Ihre Telefonnummer und Ihre Krankenkasse. Dann klären wir, ob ich Sie besuchen kann und welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme gelten.

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