Preise und Kostenübernahme
Hier finden Sie die Preise für meine Begleitung während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Einige Leistungen bezahlen Sie selbst. Für drei Hausbesuche im Wochenbett können die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie interessieren sich für die Kostenübernahme im Wochenbett?
Zu den Voraussetzungen für die Kassenleistung
Preise für Selbstzahlerleistungen
Beratung und Betreuung in der Schwangerschaft
Montag bis Freitag, 9–18 Uhr.
800 CZK pro Stunde
Rufbereitschaft zur Geburt
Für einen Zeitraum von fünf Wochen.
5.000 CZK
Geburtsbegleitung
14.000 CZK
Hausbesuch nach der Geburt: Untersuchung der Mutter ohne ärztliche Verordnung
450 CZK
Hausbesuch nach der Geburt: Untersuchung des Babys
400 CZK
Blutabnahme aus der Ferse für das Neugeborenen-Screening
Davon 800 CZK für die Blutabnahme und 300 CZK für das Material.
1.100 CZK
Stillberatung
Montag bis Freitag, 9–18 Uhr.
800 CZK pro Stunde
Fahrtkosten
Sofern diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
10 CZK pro Kilometer
Sie möchten eine Betreuung vereinbaren oder haben Fragen zu den Kosten? Schreiben Sie mir gern, welche Unterstützung Sie suchen und wo Sie wohnen.
Kontakt aufnehmenWochenbettbetreuung: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
In den ersten sechs Wochen nach der Geburt können Sie drei Hausbesuche einer Hebamme auf Kosten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen. Die Termine vereinbaren wir nach Ihrem Bedarf innerhalb dieses Zeitraums.
Damit ich die Betreuung mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ich habe einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse.
- Ihr Wohnort liegt in dem Gebiet, in dem ich für diese Krankenkasse Betreuung anbiete.
- Sie haben eine ärztliche Verordnung für die Hausbesuche, die žádanka.
Krankenkassen und Betreuungsgebiete ansehen
Wie erhalten Sie die žádanka?
Nach einer Geburt in der Klinik erhalten Sie die Verordnung seit Januar 2026 automatisch bei der Entlassung zusammen mit Ihrem Entlassungsbericht.
Nach einer Hausgeburt wenden Sie sich an Ihre behandelnde Gynäkologin oder Ihren behandelnden Gynäkologen.
Halten Sie die ausgestellte Verordnung für meinen Hausbesuch bereit. Falls Sie keine erhalten haben oder unsicher sind, sprechen Sie mich gern darauf an.
Welche Leistungen bezahlen Sie selbst?
Die Kostenübernahme betrifft meine Betreuung der Mutter im Wochenbett. Die Untersuchung Ihres Babys und die Blutabnahme für das Neugeborenen-Screening berechne ich nach der obenstehenden Preisliste separat.
Wenn Sie weitere Besuche wünschen oder die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sind, können wir eine Betreuung als Selbstzahlerleistung vereinbaren. Die anfallenden Kosten besprechen wir vorab.
So vereinbaren wir Ihre Wochenbettbetreuung
Melden Sie sich möglichst schon während der Schwangerschaft bei mir. Nennen Sie mir Ihren voraussichtlichen Geburtstermin, Ihren Wohnort, Ihre Telefonnummer und Ihre Krankenkasse. Dann klären wir, ob ich Sie besuchen kann und welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme gelten.